Der schnellste und einfachste Weg seine Verbindlichkeiten zu entschulden ist der gütliche und außergerichtliche Schuldenvergleich.
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist schnell, unbürokratisch und diskret zu realisieren. Meist dauert dieser von der Beantragung bis zur endgültigen Schuldenbefreiung nur wenige Wochen, in Einzelfällen sogar nur wenige Tage. Nicht umsonst nennt man auch den außergerichtlichen Schuldenvergleich den Königsweg bei der Schuldenregulierung. Eine gütliche Einigung in Form eines außergerichtlichen Vergleiches bringt nicht nur alleine dem Schuldner enorme Vorteile, auch für die Gläubigerpartei kann sich eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchaus lohnen.
Im bundesweiten Durchschnitt liegt die finanzielle Befriedigungsquote bei Insolvenzverfahren für die Gläubiger bei gerade einmal 3%. Selbst wenn verwertbares Erwerbseinkommen und auch Vermögenswerte beim Schuldner vorhanden sein sollten, werden diese bereits im Vorfeld sehr häufig schon für die Verfahrenskosten sowie für die Kosten des Insolvenzverwalters aufgezehrt. Für die eigentlichen betroffenen Gläubiger bleibt so oft nur noch ein kleiner Teil übrig, in manchen Fällen sogar überhaupt nichts.
Unter diesen besagten Umständen ist für die Gläubiger ein unbürokratischer und außergerichtlicher Schuldenvergleich dann doch wesentlich annehmbarer als ein mit Risiken und Kosten behaftetes Verbraucherinsolvensverfahren.
Wenn ein professionell beantragter Schuldenvergleich diese besonderen Vorteile dem Gläubiger transparent und vor allem nachvollziehbar darlegt, und dabei auch noch die individuelle Situation des Schuldners berücksichtigt, ist es bis zur erfolgreichen außergerichtlichen Entschuldung kein weiter Weg.
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