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Am schwersten sind die Fragen zu beantworten, die wir uns deswegen gar nicht erst stellen.

Michael Richter (*1952), Dr. phil., deutscher Zeithistoriker und Aphoristiker

Alles fängt mit einem Neuanfang an!

Anders als in diesen immerwährenden vorbeiziehenden Jahren, hat das Jahr 2020 Spuren hinterlassen und uns in einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit in das Ende einer Zeitrechnung gezwungen. Alles, das 2019 noch in Ordnung war, wird im Jahr 2020 / 2021 zur Disposition gestellt.

Dabei reden wir über Selbstständige, kleine und mittelständische Betriebe und deren Inhaber, die Betriebe und Unternehmen aufgebaut haben, die Ihre Kraft in den Lebenstraum der Selbständigkeit investiert haben. Ob Gastronomie, Konzertveranstalter, Messebauer, Dienstleister, der Einzelhandel oder jede andere betroffene Branche.

Als Inhaber eines Geschäfts gibt es Wachstumsphasen und der Umsatz steigt. In anderen Zeiten steuerte man problemlos durch die Wogen von Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungskrisen.

AusgangssituationVerbindlichkeiten, Schulden, Entschuldung

Welchen Personen können wir eine Hilfestellung bei der Entschuldung von Verbindlichkeiten anbieten?
  • Unternehmer, Gewerbetreibende,
  • Selbstständige und freie Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Berater und andere
  • Privatpersonen
  • Geschäftsführer von Körperschaften mit Privathaftung (auch bei Durchgriffshaftung)
Was versteht man unter Schulden?

Schulden und/oder Verbindlichkeiten sind Gelder oder Werte denen gegenüber eine Rückzahlungs-, Ausgleichs- oder Rückgabeverpflichtungen besteht.
Diese können Kredite bei Banken, Zahlungen für Dienstleistungen oder Waren, Beteiligungsgeschäfte oder eingelöste Bürgschaften etc. sein.
Verbindlichkeiten können gegenüber privaten und auch juristischen Personen und Gesellschaften bestehen.

Kann man alle Schulden entschulden?

Strafen, Unterhaltsverpflichtungen und Verbindlichkeiten, die aus einer strafbaren Handlung herrühren, sind nicht Insolvenzfähige Schulden. Bei Privaten oder juristischen Personen können Schulden aus einer unerlaubten Handlung aber durchaus durch einen Schuldenvergleich entschuldet werden, ausgenommen sind behördliche und strafrechtliche Forderungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schuldenberatung und ACTSENS?

Schuldenberatungen/Schuldnerberatung sind städtische, kommunale oder ehrenamtliche Anlaufstellen für überschuldete Personen, denen in der Regel kostenfrei Ratschläge oder Pauschallösungen aufgezeigt werden.

Im Gegensatz zu diesen staatlichen Stellen sind wir auf maßgeschneiderte Entschuldungslösungen für Selbständige und Unternehmer spezialisiert. Vordringlich immer mit dem Ziel, eine drohende Insolvenz zu vermeiden.

EntschuldungsmöglichkeitenSchuldenvergleich, Entschuldungsprogramm, Insolvenz

Was ist ein Schuldenvergleich, Außergerichtlicher Vergleich oder ein Schuldenschnitt?

Den meisten Mandanten, die sich für eine Entschuldung interessieren, ist der sogenannte Schuldenerlass, Schuldenschnitt oder Außergerichtlicher Vergleich relativ unbekannt. Der Schuldenvergleich ist jedoch ein hocheffektives Werkzeug mit dessen Hilfe man bis zu 95 % seiner Verbindlichkeiten ohne Verfahren und ohne lästige Eintragungen in Schufa- oder andere Wirtschaftsauskunfteien entschulden kann.

Hauptsächlich kommt der Schuldenvergleich bei größeren Verbindlichkeiten ab 100.000,-Euro zum Tragen. Der Schuldner sollte den Schuldenvergleich noch vor der eigentlichen Zahlungsunfähigkeit anstreben, da bei einem erfolgreichen Vergleich eine ad hoc Zahlung von 5% bis 15% anfällt und mit dieser Zahlung die eigentliche Schuld abgelöst wird.

Umsetzung/ LösungenAußergerichtlicher Vergleich, Mallorca Privatinsolvenz, Unternehmer Regelinsolvenz

Was ist die beste Lösung für mein Schuldenproblem?

Nicht immer muss es zu einer Insolvenz kommen. Auch wenn es auf den ersten Blick fast unmöglich scheint, so gelingt es uns in vielen Fällen unsere Mandanten im Rahmen des so genannten Außergerichtlichen Vergleichs von ihren Schulden zu befreien. Dies ist eine schnelle und zumeist unkomplizierte Lösung.

Doch was genau steckt hinter diesem Begriff „Außergerichtlicher Vergleich“? Es ist eine geschickte Verhandlung mit dem Gläubiger bzw. den Gläubigern einen anteiligen Betrag der Schulden zu begleichen und den Rest dauerhaft zu erlassen. Derartige Verhandlungen kann der Schuldner natürlich nicht selbst führen, da er sich zumeist in einer schwachen „Bittsteller-Lage“ befindet und er kaum mit dem nötigen Druck ein Gespräch führen kann. Unsere Spezialisten jedoch können gegenüber den Gläubigern ganz anders auftreten und ein entsprechendes Ergebnis erzielen.

Wichtig ist jedoch, dass der Schuldner über die für den Vergleich benötigten Mittel verfügt, damit diese entsprechend der Zusage auch den Gläubigern zur Verfügung gestellt werden können. Somit bringt diese Lösung nicht nur für den Schuldner enorme Vorteile denn auch für die Gläubigerpartei kann sich eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchaus lohnen. Im Falle einer Insolvenz verbleibt für die Gläubiger in den meisten Fällen nur eine Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich. So wundert es nicht, denn unter diesen besagten Umständen ist für die Gläubiger ein unbürokratischer und außergerichtlicher Schuldenvergleich dann doch wesentlich annehmbarer als ein mit Risiken und Kosten behaftetes Insolvenzverfahren.

FallbeispieleCorona-Krise, Traditionsgeschäft, "Neustart"

Gibt es Erfolgsberichte?

Die Corona-Krise machte auch vor unserem Mandanten mit einem Bekleidungsgeschäft nicht halt. Seit Jahren schon liefen die Geschäfte nicht mehr so gut und die drückenden Darlehensverpflichtungen bescherten dem Mandanten schlaflose Nächte. Die Gesamtverbindlichkeiten betrugen über 400 Tausend Euro. Es ist uns gelungen, diese Verbindlichkeiten zu entschulden. Durch unsere Verhandlungen mit den beiden Kreditinstituten konnte der Mandant seine Schulden für weniger als 10% (!) der Schuldsumme ablösen.

Der Mandant verfügte über Ersparnisse, von denen er einen Teil für diesen Vergleich einsetzen konnte. Jetzt hat er keine Verbindlichkeiten mehr und hofft nun auf einen „Neustart“ ohne Sorgen, damit er das Traditionsgeschäft in vierter Generation weiter betreiben kann.

Geneinsam mit den Banken haben unsere Spezialisten eine maßgeschneiderte Lösung für den Mandanten realisieren können. Ohne unsere Hilfe wäre ihm dies nicht möglich gewesen, da er aus einer geschwächten Position heraus hätte verhandeln müssen.

Weitere aktuelle Informationen veröffentlichen wir auch in unserem News Bereich.
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