Anmeldungen sind immer zeitraubende und lästige Tätigkeiten, insbesondere wenn man sich nur für ein paar Tage auf Mallorca aufhält.
Wir erledigen diese Gänge für Sie und melden Sie in Ihrer Abwesenheit bei allen notwendigen Behörden an. Unser Team von Spezialisten kennt die kurzen und schnellen Wege, denn wir gehen bei den Behörden ein und aus.
Ihr Vorteil: Unser Anmeldung und Behördenservice lässt Ihnen mehr Zeit für die richtig wichtigen Dinge.
Die N.I.E.-Nummer (NÚMERO DE IDENTIDAD DE EXTRANJERO) ist für das Alltagsleben in Spanien unverzichtbar, denn ohne diese Nummer läuft praktisch nichts. Dabei handelt es sich um eine durch die spanische Ausländerbehörde vergebene Identitätsnummer für Ausländer.
Man benötigt sie zum Beispiel zur Eröffnung eines spanischen Bankkontos, zum Abschluss eines Telefonvertrags, für die Anmeldung bei der staatlichen Krankenversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung, beim Finanzamt usw. Aber auch zum Erwerb von Immobilien, für Erbschaften oder für wirtschaftliche Aktivitäten in Spanien.
Die N.I.E.-Nummer ist in beiden Fällen die gleiche, da diese Identitätsnummer einmalig pro Person zugeteilt wird. Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist der Status.
Identifikationsnummer für Ausländer, die bedeutet, dass der Bürger nicht dauerhaft in Spanien lebt. Dies ist die häufigste Option, um das „spanische Leben“ zu beginnen.
Diese Karte ist der Nachweis, dass der Bürger bereits in Spanien lebt und nachweisen kann, dass er bereits sozialversichert ist oder nachweisen kann, über ausreichend Mittel (mindestens 10.000,- € auf einem spanischen Bankkonto) sowie eine private Krankenversicherung über eine spanische Versicherungsgesellschaft verfügt.
Wer sich länger als drei Monate in Spanien aufhält, weil er etwa in Spanien dort längere Zeit arbeiten, oder leben will, muss sich beim spanischen Einwohnermeldeamt seines Wohnortes anmelden. Diese Anmeldung heißt auf Spanisch „empadronamiento“. Das Einwohnermeldeamt ist üblicherweise im Rathaus des jeweiligen Wohnortes angesiedelt.
Zudem ist man bei einem mehr als dreimonatigen Spanienaufenthalt verpflichtet, sich ins Ausländerzentralregister eintragen zu lassen, womit man dann automatisch eine Ausländeridentitätsnummer, die N.I.E., ausgestellt bekommt, die zugleich die Steuernummer ist.
Wenn man sich im Ausländerregister als in Spanien lebender Resident angemeldet hat, bekommt man eine Bescheinigung in Form einer grünen Karte.
Dieses Ausländerzertifikat wird umgangssprachlich auch „Residencia“ oder Residentenkarte genannt. Auf dieser Karte ist dann auch die Ausländerindentitätsnummer (Número de Identidad de Extranjero), kurz N.I.E. genannt, aufgedruckt.
Die N.I.E. wird auf Antrag erteilt, entweder beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländeramt (Oficina de Extranjeros) oder bei der National-Polizei (Policia Nacional).
Wir brauchen von Ihnen lediglich eine Vollmacht und wir kümmern uns um alles Weitere.