Oft geht dem langen gehegten Wunsch einen Zweitwohnsitz auf Mallorca zu besitzen auch den Lebensabend im mediterranen Ausland zu verbringen voraus. Ist dann die passende Immobilie gefunden, wird das Ferienhaus oft auch als Ganzjahres-Residenz genutzt, insbesondere, wenn man seine geschäftlichen Tätigkeiten ja auch virtuell durchführen kann.
Durch die 2020 eingeführten Gesundheitszertifikate, die jeder Ein- und Ausreisende ausfüllen muss, werden die gewonnenen Daten 2021 dem spanischen Finanzamt zur Verfügung gestellt, um nachweisen zu können, dass ein Großteil der Mallorca Finca Besitzer die Finca nicht nur für den Urlaub, sondern als generellen Wohnsitz nutzen.
Dies wiederum löst bei den spanischen Behörden eine Steueranzeige mit Beweisumkehr aus, sodass der Eigentümer nachweisen muss, das er den Besitz tatsächlich nur als Feriendomizil nutzt. Ist das nicht der Fall, droht eine Aufkündigung des Steuerzertifikats in Deutschland und man ist ab diesem Zeitpunkt voll in Spanien steuerpflichtig incl. Steuerstraftatbestand der Steuerhinterziehung.
Fragen:
Aber wenn das alles nicht schon genug wäre, haben viele Unternehmer und oder Gesellschafter mitunter die 2020 reformierte deutsche Wegzugssteuer übersehen.
Wenn Sie nun auch noch Unternehmer oder auch nur Gesellschafter einer Körperschaft oder Personengesellschafft in Deutschland sind, dann greift rückwirkend zum Stichtag der Überschreitung der 183 Tage-Regel die Wegzugssteuer.
Die Wegzugssteuer ist eine Steuer, die Deutschland beim Wegzug ins Ausland erhebt, da man nach dem Umzug nach Spanien dort voll steuerpflichtig ist. Dabei werden alle Geschäftsanteile an deutschen Unternehmen oder Gesellschaften taxiert, und zwar mit der Formel Nettogewinn x 13,5 (Geschäftswert der Gesellschafteranteile) multipliziert mit 28 % Wegzugssteuer.
Beispiel: Man hält eine 50% Beteiligung an einem kleineren Online-Unternehmen in Deutschland. Dieses macht nach Steuern € 70.000,- Gewinn p.a. (für den Gesellschafter mit 50% Anteilen also € 35.000,-). Diese € 35.000,- werden mit 13,5 multipliziert = Anteilswert in Höhe von € 472.500,-. 28 % dieses Anteilswerts werden als Wegzugssteuer sofort fällig und vollstreckbar, also € 132.000,-.
Alles dies ist einen Monat vor dem ersten Lockdown in „trockene Tücher“ gebracht worden, unbemerkt für viele.
Generell sollten Wegziehende eine individuelle Fachberatung in Anspruch nehmen.
ACTSENS hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung auf Mallorca spezialisiert.
Wir finden tragbare Lösungsansätze, um die Wegzugssteuer zu verhindern und arbeiten für jeden Mandanten ein maßgeschneidertes Setup zur Vermeidung aus.
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