Eine Unternehmer Regelinsolvenz zieht – im Gegensatz zu einer Privatinsolvenz – wesentlich weitere Kreise, da weit mehr Personen und Institutionen betroffen sind. Neben Mitarbeitern, deren Beschäftigungsverhältnisse stark gefährdet sind, spielen auch die Verwertung der Insolvenzmasse und Lieferanten des Unternehmens eine große Rolle.
Wurde der Antrag auf Unternehmer Regelinsolvenz eingereicht, setzt das zuständige Gericht in Palma einen Insolvenzverwalter ein, der die Geschäfte weiterführt oder der mit der Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger beauftragt wird. Grundlage hierfür ist die Spanische Insolvenzordnung.
Es können jedoch von der Insolvenzordnung abweichende Regelungen getroffen werden, beispielsweise die Absonderung bestimmter Güter zur Befriedigung der Ansprüche bestimmter Gläubiger.
Der Insolvenzplan bildet den Ist-Zustand der Firma ab und definiert bestimmte Gläubigergruppen. Die Gruppen teilen sich auf in absonderungsberechtigte Gläubiger und Gläubiger ohne besondere Sicherung der Ansprüche und Arbeitnehmer.
Absonderungsberechtigte Gläubiger haben besondere Sicherheiten gestellt bekommen, die außerhalb der Insolvenzmasse liquidiert werden können, um den Ansprüchen dieser besonderen Gläubiger gesondert gerecht zu werden.
Nach Erstellung des Insolvenzplans wird dieser bei Gericht den Gläubigern, Arbeitnehmern (gegebenenfalls durch den Betriebsrat vertreten), dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter vorgestellt.
Nach Erstellung des Insolvenzplans wird dieser bei Gericht den Gläubigern, Arbeitnehmern (gegebenenfalls durch den Betriebsrat vertreten), dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter vorgestellt.
Gerade die Sozialversicherungen leiten immer wieder Gewerbeverbotsverfahren für ehemalige Vertretungsberechtigte einer Firma ein. Während eines laufenden Insolvenzverfahrens darf allerdings kein Gewerbeverbotsverfahren eingeleitet werden.
Geschäftsführer einer GmbH sind in einer besonders kritischen Situation. Bei offenen Beiträgen zur Sozialversicherung haben die Träger die Möglichkeit, die offenen Beiträge im Rahmen eines Zivilverfahrens aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers einzuklagen.
Ein Insolvenzverfahren bedeutet für die Arbeitnehmer eine von ihrem Vertrag möglicherweise abweichende Kündigungsfrist.
Der Insolvenzverwalter hat das Recht, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Diese Regelung gilt abweichend von Tarifverträgen oder Individualverträgen.
Wichtig ist die rasche Einleitung und Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers, um Restriktionen oder Schwierigkeiten bei der raschen Abwicklung zu vermeiden.
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